
Autor:
Simon Richartz
Aktualisiert am:
6. September 2025
In Deutschland regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genau, wie verschiedene Beförderungsarten betrieben werden dürfen. Die drei gängigen Formen – Taxi, Ruftaxi und Mietwagen – unterscheiden sich vor allem in Genehmigung, Pflichten und Preisgestaltung.
🚖 Normales Taxi
- Lizenz: Taxikonzession nach PBefG
- Pflichten:
- Bereitstellungspflicht in der Konzessionsgemeinde
- Beförderungspflicht für alle Fahrgäste (soweit zumutbar)
- Tarif: Ortsgebundene Taxitarifordnung (fester Preisrahmen)
- Nutzung: Darf an Taxiständen warten, am Straßenrand herangewinkt oder per App/Telefon bestellt werden
🚕 Ruftaxi
- Definition: Sonderform des Taxis, meist als Ergänzung zum ÖPNV
- Betrieb:
- Nur auf vorherige Bestellung (Telefon/App)
- Häufig nach Fahrplan oder als Ersatz für Buslinien
- Tarif: Entweder ÖPNV-Tarif (ggf. mit Zuschlag) oder Taxitarif – je nach Kommune
- Nutzung: Kein spontanes Heranwinken; meist von/zu Haltestellen und nur zu bestimmten Zeiten
🚘 Mietwagen (mit Fahrer, §49 PBefG)
- Lizenz: Mietwagengenehmigung (kein Taxi)
- Pflichten:
- Nur auf vorherige Bestellung
- Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach jeder Fahrt
- Keine Beförderungspflicht
- Tarif: Frei verhandelbar (Festpreise, App-Preise wie Uber/Bolt)
- Nutzung: Typisch für Chauffeurdienste, Limousinenservice und Uber-Fahrten
✅ Kurzvergleich
Merkmal | Taxi | Ruftaxi | Mietwagen |
---|---|---|---|
Genehmigung | Taxikonzession | Taxikonzession (Sonderform) | Mietwagengenehmigung |
Buchung | Frei (Standplatz, Winken, Bestellung) | Nur auf Bestellung | Nur auf Bestellung |
Pflichten | Beförderungspflicht, Tarifpflicht | Beförderungspflicht, an Fahrplan gebunden | Rückkehrpflicht, keine Beförderungspflicht |
Tarif | Ortsgebunden, Pflicht | ÖPNV-Tarif oder Taxi-Tarif | Frei verhandelbar |
Nutzung | Spontan jederzeit | Ersatz für Bus/ÖPNV | Chauffeur, Uber, Bolt |