Logo Taxi-Rechner
Autor:
Simon Richartz
Aktualisiert am:
6. September 2025

In Deutschland regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genau, wie verschiedene Beförderungsarten betrieben werden dürfen. Die drei gängigen Formen – Taxi, Ruftaxi und Mietwagen – unterscheiden sich vor allem in Genehmigung, Pflichten und Preisgestaltung.


🚖 Normales Taxi

  • Lizenz: Taxikonzession nach PBefG
  • Pflichten:
    • Bereitstellungspflicht in der Konzessionsgemeinde
    • Beförderungspflicht für alle Fahrgäste (soweit zumutbar)
  • Tarif: Ortsgebundene Taxitarifordnung (fester Preisrahmen)
  • Nutzung: Darf an Taxiständen warten, am Straßenrand herangewinkt oder per App/Telefon bestellt werden

🚕 Ruftaxi

  • Definition: Sonderform des Taxis, meist als Ergänzung zum ÖPNV
  • Betrieb:
    • Nur auf vorherige Bestellung (Telefon/App)
    • Häufig nach Fahrplan oder als Ersatz für Buslinien
  • Tarif: Entweder ÖPNV-Tarif (ggf. mit Zuschlag) oder Taxitarif – je nach Kommune
  • Nutzung: Kein spontanes Heranwinken; meist von/zu Haltestellen und nur zu bestimmten Zeiten

🚘 Mietwagen (mit Fahrer, §49 PBefG)

  • Lizenz: Mietwagengenehmigung (kein Taxi)
  • Pflichten:
    • Nur auf vorherige Bestellung
    • Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach jeder Fahrt
    • Keine Beförderungspflicht
  • Tarif: Frei verhandelbar (Festpreise, App-Preise wie Uber/Bolt)
  • Nutzung: Typisch für Chauffeurdienste, Limousinenservice und Uber-Fahrten

✅ Kurzvergleich

Merkmal Taxi Ruftaxi Mietwagen
Genehmigung Taxikonzession Taxikonzession (Sonderform) Mietwagengenehmigung
Buchung Frei (Standplatz, Winken, Bestellung) Nur auf Bestellung Nur auf Bestellung
Pflichten Beförderungspflicht, Tarifpflicht Beförderungspflicht, an Fahrplan gebunden Rückkehrpflicht, keine Beförderungspflicht
Tarif Ortsgebunden, Pflicht ÖPNV-Tarif oder Taxi-Tarif Frei verhandelbar
Nutzung Spontan jederzeit Ersatz für Bus/ÖPNV Chauffeur, Uber, Bolt