Häufige Fragen zu TaxikostenWoraus setzen sich die Taxikosten zusammen? Wer legt die Taxipreise fest? Ist der berechnete Richtpreis immer mit dem auf dem Taxameter angezeigten Preis identisch? Was hat es mit dem sogenannten Pflichtfahrbereich auf sich? |
|
Interessante Taxi-LinksWeitere Informationen rund um das Thema Taxifahren finden Sie auf: Taxi-Blog.de | Sehr unterhaltsamer Blog von Torsten Bentrup aus PaderbornDie Taxi-FAQ | Umfangreiche Frage-Antwort-Sammlung zum Thema Taxifahren von Taxi-Blog.de berlin:street | Informative Seite aus unserer Hauptstadt (mit Taxi-Weblog) Der Innenspiegel | Taxi-Magazin aus Oldenburg mit Informationen rund ums mobilste Gewerbe der Welt |
|
Antwort:
Grundlage des Preises einer Taxifahrt ist die Anfahrtsgebühr die anfällt,
sobald Sie in das Taxi einsteigen. Dazu kommen Gebühren für jeden gefahrenen Kilometer
und für eventuelle Stand- und Wartezeiten. Diese werden berechnet, wenn das Taxi
unter einer bestimmten Geschwindigkeit bleibt oder steht. Deshalb sind besonders diese
Kosten stark vom Verkehrsaufkommen abhängig.
Zuschläge gibt es dann noch für Sonderleistungen wie Großraumtaxen,
Gepäckbeförderung oder Botenfahrten.
Antwort:
In Deutschland werden die Taxitarife von Städten, Gemeinden oder Kreisen festgelegt und in der sogenannten Taxiordnung veröffentlicht. Diese Tarife sind für alle ansässigen Taxiunternehmen und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Pflichtfahrbereiches verbindlich, d.h. sie dürfen weder über- noch unterschritten werden.
Antwort:
Nein. Der vom Taxi-Rechner berechnete Preis stellt nur einen Richtwert für den letzlich zu zahlenden Preis dar. Besonders auf Grund des stark schwankenden und unmöglich exakt zu prognostizierenden Verkehrsaufkommens während der Fahrt können Abweichungen entstehen.
Antwort:
Taxiordnungen definieren meist einen Pflichfahrbereich, in dem alle Taxifahrten
ausschließlich nach dem gültigen Taxitarif abgerechnet werden dürfen.
Verlässt das Taxi während der Fahrt den Pflichtfahrbereich, so kann ab diesem
Moment der Preis theoretisch frei verhandelt werden. Ist schon vor Fahrtantritt klar, dass
dies passiert, besteht auch die Möglichkeit, Festpreise auszuhandeln.
Die Größe des Pflichtfahrbereiches orientiert sich meist an Stadt- oder Kreisgrenzen.
|
Nordrhein-Westfalen
|
|
|
Aachen Bielefeld Bochum Bonn Bottrop Dortmund Düsseldorf Duisburg Essen Gelsenkirchen Hagen Hamm Herne Köln Leverkusen Mönchengladbach Neuss |
Oberhausen Paderborn Recklinghausen Remscheid Siegen Solingen Witten Wuppertal Ennepe-Ruhr-Kreis Kreis Gütersloh Kreis Herford Kreis Lippe Kreis Mettmann Kreis Rhein-Berg Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Unna Kreis Wesel |
Niedersachsen |
|
|
Braunschweig Göttingen Hannover Hildesheim Lüneburg Oldenburg Osnabrück Salzgitter Wolfsburg Grafschaft Bentheim Landkreis Rotenburg (Wümme) Landkreis Osterholz |
|
Hansestadt Bremen |
|
| Bremerhaven | |
Hansestadt Hamburg
|
Schleswig-Holstein |
|
|
Kiel Lübeck Neumünster Herzogtum Lauenburg Kreis Stormarn |
Mecklenburg-Vorpommern |
|
| Rostock |
Brandenburg |
|
|
Cottbus Potsdam |
|
Berlin |
Sachsen-Anhalt |
|
|
Halle (Saale) Magdeburg |
Thüringen |
|
|
Erfurt Gera Jena |
Sachsen |
|
|
Chemnitz Dresden Leipzig |
Bayern |
|
|
Augsburg Erlangen Fürth Ingolstadt Kaufbeuren |
München Nürnberg Regensburg Würzburg Landkreis Forchheim |
Baden-Württemberg |
|
|
Freiburg Heidelberg Heilbronn Karlsruhe Mannheim |
Pforzheim Reutlingen Stuttgart Ulm |
Hessen |
|
|
Darmstadt Frankfurt a.M. Gießen Kassel Marburg Offenbach Stadtallendorf Wiesbaden |
Rheinland-Pfalz |
|
|
Kaiserslautern Koblenz Ludwigshafen Mainz Trier |
Saarland |
|
| Saarbrücken |